Die Abwahl einfach erklärt?

Das Abwahlverfahren – Grundlagen und Prozedere

Mit Beschluss vom 08.01.2021 beschloss die Stadtverordnetenversammlung (SVV), dass ein Bürgerentscheid über die Abwahl von Bürgermeister Swen Ennullat durchgeführt werden soll. Wahltermin ist der 07.03.2021. Zu den Grundlagen und zum Prozedere:

Antragstellung durch 2/3 der SVV am 04.12.2020

Ein Bürgerentscheid über die Abwahl des Bürgermeisters ist einzuleiten, wenn ein von mindestens der Hälfte der gesetzlichen Mitglieder der Vertretung unterzeichneter Antrag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl der Vertretung beschlossen wird.

Mit Schreiben vom 04.12.2020 haben 25 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung diesen entsprechenden Antrag unterzeichnet und im Original bei der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Die gesetzliche Mitgliederzahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen beträgt 37. Damit lag ein von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Mitglieder der Vertretung unterzeichneter Antrag vor, über den abzustimmen war. 

Beschluss in der SVV am 08.01.2021

Zwischen der Antragstellung und der Beschlussfassung musste mindestens ein Monat – höchstens drei Monate – liegen. Um zügig eine Entscheidung herbeizuführen, wurde ebenfalls mit Schreiben vom 04.12.2020 die unverzügliche Einberufung einer Sitzung nach Ablauf der gesetzlichen Frist verlangt. Die Beschlussfassung über den gestellten Antrag erfolgte schließlich in der SVV am 08.01.2021. Dort wurde die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht.
Da die notwendige Mehrheit erreicht war, ist das Abwahlverfahren – der Bürgerentscheid – zwingend einzuleiten. Der Bürgerentscheid muss danach binnen zwei Monaten nach Beschlussfassung durchgeführt werden. Die Stadtverordnetenversammlung bestimmt den Abstimmungstermin, was sie durch gesonderten Beschluss getan hat: 07.03.2021. Die Wahlleiterin muss den Abstimmungstag unverzüglich öffentlich bekannt machen.

Der Bürgerentscheid

Der gewählte Bürgermeister Swen Ennullat kann von den wahlberechtigten Personen der Stadt durch Bürgerentscheid vor Ablauf seiner Amtszeit abgewählt werden. Er ist abgewählt, wenn eine Mehrheit der abstimmenden Personen, mindestens jedoch ein Viertel der wahlberechtigten Personen, für die Abwahl des Amtsinhabers stimmt. Ein hauptamtlicher Bürgermeister gilt ferner als abgewählt, wenn er binnen einer Woche nach dem Beschluss der Vertretung über die Einleitung des Abwahlverfahrens auf eine Entscheidung über seine Abwahl durch Bürgerentscheid verzichtet. Da Swen Ennullat seinen Verzicht nicht erklärt hat, liegt die Entscheidung in den Händen der Bürgerinnen und Bürger. 

Sie treffen am 07.03.2021 die Entscheidung, ob unsere Stadt auch in Zukunft von Swen Ennullat geführt werden soll oder ob ein Neuanfang möglich wird, um das verlorene Vertrauen wiederherzustellen. Sinngemäß wird am 07. März Ihnen auf dem Wahlzettel die Frage gestellt, ob Swen Ennullat als Bürgermeister der Stadt Königs Wusterhausen abgewählt werden soll. Wir sagen: JA zu KW. Ja zur Abwahl.