Der „Streit“ um den Haushalt 2020

Oder – Warum unsere Stadt im vergangenen Jahr erst am 30.12. einen rechtskräftigen Haushalt hatte?

Vorgeschichte

Am 27.02.2017 beschloss die Stadtverordnetenversammlung (im weiteren SVV) mit 31 Ja-Stimmen bei 1 Gegenstimme, dass die Stadt 900.000,- € zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem Trainingsgelände des Sportvereins Eintracht KW im Haushalt zur Verfügung stellt.

Dem gerade im Kinder- und Jugendbereich stark wachsenden Verein, sollten hierfür passende Trainingsbedingungen geschaffen werden. Da Naturrasenflächen in der Zeit von Oktober bis April nur im geringen Maße genutzt werden können, bestand hier ein akutes Defizit hinsichtlich der möglichen maximalen Nutzungszeiten, welches durch einen Kunstrasenplatz behoben werden sollte.

In den Haushaltsplänen der Jahre 2018 und 2019 wurden zwar immer wieder Mittel veranschlagt, eine Realisierung seitens der Verwaltung fand jedoch nicht statt. In ihrer letzten Sitzung vor der Kommunalwahl 2019 verpflichtete die SVV den Bürgermeister zur prioritären Umsetzung des bereits seit eineinhalb Jahren verzögerten Vorhabens. Dieser Beschluss wurde vom Bürgermeister beanstandet, mit der Begründung, dass aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung (auch in 2019 hatte die Stadt bis in den Spätsommer keinen rechtskräftigen Haushalt) lediglich pflichtige Investitionen möglich seien. Durch die im Nachgang der Kommunalwahl neu konstituierte SVV wurde es in der ersten Sitzung versäumt hierüber erneut zu beschließen, somit war der Beschluss der Priorisierung hinfällig.

Daraufhin wurde seitens der Befürworter des Kunstrasenplatzes nach einer Kompromisslösung gesucht, welche sich an den Aussagen des Bürgermeisters in einem Sendebeitrag des RBB (Blauer Robur) orientierte. Der Verein fand eine Lösung, das Projekt mit fachlicher Hilfe selbst als Bauherr zu realisieren um damit für entsprechende Förderprogramme aus Landesmitteln antragsberechtigt zu sein. Der hierfür nötige Eigenanteil i.H. von 300.000,- € sollte durch die Stadt bereitgestellt werden.

Die bereits seit 2 Jahren in den Haushaltsplänen enthaltenen 1.000.000,- € sollten also auf 300.000,- € reduziert werden und nur zur Auszahlung gelangen, wenn entsprechende Fördermittel seitens des Landes bewilligt werden (geregelt durch Sperrvermerk im Haushalt).

Der „Streit“ um den Haushalt

In der SVV-Sitzung vom 26.11.2019 sollte nach langer Vorberatung der Haushalt 2020 beschlossen werden. Vor der eigentlichen Abstimmung über den Haushalt wurde über die eingebrachten Änderungsanträge abgestimmt. Der durch SPD und Bündnis90/Die Grünen eingebrachte Änderungsantrag (Zuschuss in Höhe von 300.000,- € mit Sperrvermerk) wurde mit 18 Ja-Stimmen bei 10 Gegenstimmen befürwortet. Unmittelbar im Anschluss an diese Abstimmung verlas der Bürgermeister eine Beanstandung hinsichtlich dieses Änderungsantrages und erklärte, dass die SVV somit gehindert sei im weiteren Verlauf über den Haushalt inkl. dieser Änderung abzustimmen. Es sei also lediglich möglich dem Haushalt in der von ihm vorgelegten Fassung zuzustimmen. Da dies in der unmittelbaren Kürze rechtlich nicht aufzuklären war, entschied sich die SVV mehrheitlich dazu, den Haushalt in dieser Form zunächst abzulehnen. Die SVV-Vorsitzende wurde gebeten, sich in dieser Sache von der Kommunalaufsicht beraten zu lassen.

Am 09.12.2019 erfolgte seitens der Kommunalaufsicht eine rechtliche Bewertung des Sachverhaltes. Es wurde darin ausgeführt, dass lediglich der Gesamtbeschluss (inkl. aller Änderungsanträge) seitens des Bürgermeisters beanstandet werden könnte, nicht jedoch einzelne Verfahrensschritte auf dem Weg dahin.

Dieser Rechtsauffassung folgend, wurde in der SVV-Sitzung vom 16.12.2019 erneut über den Änderungsantrag zum Kunstrasenplatz abgestimmt (21 Ja-, 11 Gegenstimmen). Der Bürgermeister trug erneut seine Beanstandung vor und erklärte deckungsgleich zur Sitzung vom 26.11.2019, dass die SVV somit daran gehindert sei über einen Haushalt in geänderter Fassung abzustimmen. Gestützt auf die Ausführungen der Kommunalaufsicht wurde diese Rechtsauffassung durch die Vorsitzende zurückgewiesen und der Haushalt explizit in der geänderten Fassung zur Abstimmung gestellt. Dieser wurde mit 27 Ja-Stimmen bei 2 Gegenstimmen beschlossen.

Der Bürgermeister legte am 18.12.2019 der Kommunalaufsicht den Haushalt in der von ihm eingebrachten Fassung vor, ohne entsprechende Anpassung des Zahlenwerkes. Den Änderungsantrag nebst Beanstandung legte er lediglich den Unterlagen bei.

Mit Schreiben vom 28.01.2020 fordert die Kommunalaufsicht den Bürgermeister auf, ihr den Haushalt in der durch die SVV beschlossenen Form vorzulegen und teilt mit, dass die vorgelegten Unterlagen nicht der Beschlusslage entsprechen. Daraufhin gibt der Bürgermeister am 30.01.2020 eine Presseerklärung heraus (hier nachzulesen), in welcher er erklärt:

Die Kommunalaufsicht […] hat den Haushaltsplan […] für das Jahr 2020 ohne nachvollziehbare Begründung oder vorhergehende Anhörung abgelehnt.

Hierauf widerspricht die Kommunalaufsicht mit einer Presserklärung (hier nachzulesen) am gleichen Tag, in der klargestellt wird, dass bisher „kein prüffähiger Haushalt vorliegt“ da die vorgelegten Unterlagen nicht der Beschlusslage entsprechen.

Bereits am 31.01.2020 wird seitens des Bürgermeisters in einer erneuten Presseerklärung (hier nachzulesen) ein Frontalangriff gegen die Kommunalaufsicht gefahren. Sie wird darin der Falschinformation bezichtigt, es lägen nachweislich alle Unterlagen vor und andere Unterlagen könne die Stadt gar nicht vorlegen.

In ihrer Sitzung am 10.02.2020 fasst die SVV nach Dringlichkeitsantrag von 5 Fraktionen einen Beschluss (hier nachzulesen), der den Bürgermeister dazu auffordert:

„ .. die Haushaltssatzung für das Jahr 2020 in der von der Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2019 beschlossenen geänderten Fassung, bis zum 12.02.2020 der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.“

Auf Nachfrage der SVV-Vorsitzenden, ob der Beschluss vom 10.02.2020 bereits umgesetzt sei, antwortete der Bürgermeister am 13.02.2020 kurz und knapp mit „ja“.

Wie sich im weiteren Verlauf herausstellen sollte, entsprach dies leider nicht den Tatsachen.

Am 21.02.2020 teilt die Kommunalaufsicht in Reaktion auf die durch den Bürgermeister zugesandten Unterlagen mit, dass es sich erneut nicht um den von der SVV am 16.12.2019 beschlossenen Haushalt handele. Daher sei eine Prüfung weiterhin nicht möglich.

Die SVV-Mitglieder erhalten hiervon Kenntnis durch eine Mail der Sekretärin des Bürgermeisters vom 24.02.2020 um 10:16 Uhr. In dieser Mail wird mitgeteilt, dass der Bürgermeister beabsichtigt sich nunmehr an das zuständige Ministerium zu wenden und hierfür eine Übergabe der Unterlagen direkt an einen Staatssekretär des Innenministeriums am Nachmittag des gleichen Tages geplant sei. Weiterhin würde der Bürgermeister sich über Unterstützung und Teilnahme aus den Reihen der SVV freuen. Treffpunkt sei 13:50 Uhr an der Pforte des Ministeriums in Potsdam.

Im Ergebnis dieses Termins gibt der Bürgermeister eine Presseerklärung (hier nachzulesen) heraus, welche an Superlativen nichts zu wünschen übriglässt. Es ist von „Absurdistan“ die Rede, von Blockadehaltung, von Aushebelung der Demokratie, alles natürlich bezogen auf das Handeln der Kommunalaufsicht. Ein gemeinsames Foto vom Ausflug darf auch nicht fehlen, auf diesem tummeln sich u.a. der Bürgermeister nebst Gattin, drei von fünf Fachbereichsleitern der Verwaltung sowie der Vorsitzende der AfD-Fraktion.

Am 25.02.2020 wird über Social Media seitens des Vorsitzenden der FWKW-Fraktion als auch des Vorsitzenden der AfD-Fraktion von einem „Rechtsgutachten“ berichtet, welches die Rechtsauffassung des Bürgermeisters bestätigen würde. Beide geben an, dieses selbst eingesehen zu haben.

Die SVV-Mitglieder erhalten dieses Schreiben erst nach mehrfacher Aufforderung am 27.02.2020. Das vermeintliche Rechtsgutachten entpuppt sich als ein anwaltlicher Schriftsatz, der unter Auslassung vieler rechtlicher Aspekte zum seitens des Bürgermeisters gewünschten Ergebnis kommt.

Ebenfalls am 27.02.2020 wird durch einen Artikel in der MAZ bekannt, dass der Bürgermeister dem Landrat eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungs­erklärung (mit Strafandrohung bei Zuwiderhandlung in Höhe von 50.000,00 €) zugesandt hat. Er solle es künftig unterlassen zu behaupten, dass er den Haushalt der Stadt nicht prüfen kann, weil es sich bei der vom Bürgermeister eingereichten Version nicht um die von den Stadtverordneten beschlossene Version handele.

Das „Rechtsgutachten“ wird am 28.02.2020 mit einer neuerlichen Presseerklärung (hier nachzulesen) seitens des Bürgermeisters gewürdigt. In dieser empört sich der Bürgermeister weiterhin über den Landrat, welcher in einem MAZ-Interview sinngemäß verlauten ließ, dass er derartige Schreiben (o.g. Abmahnung) sonst nur von Reichsbürgern erhält.

Am 10.03.2020 erscheint ein „offener Brief“ des Bürgermeisters an 23 SVV-Mitglieder, welche in den entsprechenden Abstimmungen für den Kunstrasenplatz gestimmt haben. Sie werden aufgefordert im Hinblick auf die anstehenden Sitzungen Hauptausschusses und SVV ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken.

Hintergrund ist eine Beschlussvorlage der FWKW, in welcher eine Aufhebung des Änderungsbeschlusses (Kunstrasenplatz) angestrebt wird.

Das eine Aufhebung dieses Änderungsbeschlusses an der Sachlage eines gültigen Haushaltsbeschlusses inkl. Änderung nichts ändert, will der Bürgermeister und sein Anhang nicht verstehen.

Am 25.03.2020 wird die Antwort des Ministeriums öffentlich, in der die Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht bestätigt und ein Einschreiten des Ministeriums dementsprechend abgelehnt wird.

Daraufhin erscheint am gleichen Tag eine Presseerklärung des Bürgermeisters (hier nachzulesen), in welcher die Erstellung eines neuen Haushalts angekündigt wird. Als Grund wird hierfür die geänderte Lage angesichts der Corona-Pandemie angegeben.

Das Ansinnen wird seitens einer Mehrheit der SVV abgelehnt unter Verweis auf die bisher noch völlig unbekannten Auswirkungen auf die Ertragslage der Stadt. Sobald sich ein genaueres Bild abzeichne, könne dies dann über einen Nachtragshaushalt gelöst werden.

Um den öffentlichen Druck infolge eines weiterhin nicht rechtskräftigen Haushalts weiter in die gewünschte Richtung zu kanalisieren erscheint am 27.03.2020 eine Presseerklärung des Bürgermeisters zum Thema Kunstrasenplatz und den Verein Eintracht KW (hier nachzulesen). In dieser wird anhand von ausgesprochen selektiver Fakten-Auswahl ein wahrhaftes Zerrbild der Gesamtsituation gezeichnet.

Nachdem am 15.04.2020 die Kommunalaufsicht noch einmal in einfachen Worten erklärt, in welcher Form der Haushalt vorzulegen ist, erfolgt seitens des Bürgermeisters wenige Stunden später die Mitteilung, dass er nunmehr Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht habe. Diese Mitteilung an die Stadtverordneten endet mit dem Satz:

„Sollte sich Ihre Auffassung zu einer neuen Haushaltssatzung für das laufende Jahr bzw. zum Änderungsantrag Zuschuss in Höhe von 300.000 Euro für den Kunstrasenplatz des FSV Eintracht KW aufgrund der aktuellen pandemischen Entwicklung ändern, werde ich von den angezeigten Rechtsstreiten selbstverständlich unverzüglich zurücktreten.“

Eine „Verschnaufpause“

Zermürbt und ratlos durch den monatelangen Kleinkrieg und den daraus resultierenden Stillstand, entschließen sich fünf Fraktionen einen Beschluss zu erwirken, welcher die Beauftragung einer auf Verwaltungsrecht spezialisierten Kanzlei zum Ziel hat. Diese soll gemäß Beschlussvorlage

„das Handeln und Verhalten des Bürgermeisters auf Rechtmäßigkeit und insbesondere auf Dienstpflichtverletzungen sowie anderweitige Pflichtverletzungen“

untersuchen sowie

„der Stadtverordneten­versammlung Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen [..] unterbreiten und das weitere Verfahren [..] begleiten“

Des weiteren sollen

„Möglichkeiten zur Durchsetzung der Beschlüsse der Stadtverordneten­versammlung“

aufgezeigt werden.

Diese Beschlussvorlage löst eine weitere Eskalation im Konflikt aus, der Bürgermeister und seine Stellvertreter entfernen eigenmächtig und unrechtmäßig diesen Tagesordnungspunkt bei der öffentlichen Bekanntmachung und verhindern dadurch eine mögliche Befassung in der SVV-Sitzung vom 02.05.2020.

Dieser Vorgang wiederholt sich für die Sitzungen vom 20.05.2020 und 18.06.2020. Es bedarf am Ende einer Bekanntgabe durch den Landkreis, damit sich die SVV mit diesem Beschluss befassen kann.

In der Sitzung vom 18.06.2020 wird dem Bürgermeister in einem weiteren Tagesordnungspunkt als Reaktion auf die fortschreitende Eskalation, ein vorübergehendes Dienstgeschäftsführungsverbot ausgesprochen, welches lediglich mit drei Punkten begründet wird (Streichung von Tagesordnungspunkten, vorzeitiges Verlassen der Sitzungen sowie ein Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht durch eine Facebook-Like).

Ziel dieser Maßnahme ist es, den Konflikt aufzubrechen und mit den Stellvertretern in dieser Zeit u.a. eine Auflösung des Haushaltsstreits zu erreichen. Dies gelingt in der Folge nicht, der allgemeine Vertreter begibt sich unmittelbar nach Beanstandung der Beschlüsse in längeren Krankenstand. Zweiter, dritter und vierter Stellvertreter halten in den kommenden Wochen den konfrontativen Kurs des Bürgermeisters aufrecht.

Erneut eingebrachte Beschlüsse, welche dazu auffordern den Haushalt in der am 16.12.2019 beschlossenen Form einzureichen werden durch die Stellvertreter beanstandet.

Es geht weiter

Am 24.08.2020 gibt das Verwaltungsgericht dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte statt. Es hält die darin angeführten drei Vorwürfe nicht für ausreichend um ein generelles Verbot der Führung der Dienstgeschäfte zu begründen. Des Weiteren bemängelt es die fehlende Einleitung eines Disziplinarverfahrens.

In der Sitzung vom 07.09.2020 wird letztmalig über eine Beschlussvorlage abgestimmt, welche den Bürgermeister dazu auffordert den Haushalt in beschlossener Form einzureichen. Dieser Beschluss wird im Nachgang der Sitzung erneut durch den Bürgermeister beanstandet.

Unerwartet zeitig findet bereits am 28.10.2020 die Verhandlung über zwei Klagen des Bürgermeisters gegen die Kommunalaufsicht (konkret den Landrat als Vertreter des Landkreises) in Zusammenhang mit der Genehmigung des Haushaltes statt.

Die erste Klage zielte auf die Verpflichtung der Kommunalaufsicht, eine Streitentscheidung zur Beanstandung des Änderungsbeschlusses zu treffen. Hier führte das Gericht aus, dass der Stadt hierzu kein Klagerecht zustünde und die Ausübung desselben rechtsmissbräuchlich sei. Daraufhin zog der Bürgermeister die Klage zurück. In der zweiten Klage sollte die Kommunalaufsicht auf die Genehmigung des Haushaltes verpflichtet werden, hierzu erging eine Entscheidung.

Diese Entscheidung wird am 11.11.2020 veröffentlicht. Das Gericht kommt in seinem Urteil zu folgenden Ergebnissen:

  • Beschlüsse sind generell beanstandungsfähig, daher war auch der Änderungsbeschluss beanstandungsfähig.
  • Der durch die SVV getroffene (Gesamt)Beschluss über den Haushalt beinhaltet jedoch eindeutig den Änderungsantrag Kunstrasenplatz.
  • Dieser Haushaltsbeschluss ist aufgrund einer hierzu fehlenden Beanstandung durch den Bürgermeister umzusetzen, die Änderungen in den Haushalt einzuarbeiten.
  • Die durch den Bürgermeister vorgelegte Fassung entspricht nicht der Beschlusslage.
  • Die Klage des Bürgermeisters wird abgewiesen.

Als Reaktion auf dieses Urteil verkündet der Bürgermeister in einer Presseerklärung (hier nachzulesen) vom 13.11.2020, dass er nunmehr beabsichtigt der SVV erneut den Haushalt 2020 zum Beschluss vorzulegen. Als Begründung führt er an, dass das Gericht nicht konkret benannt hätte, welche denn die „dem Willen der SVV entsprechenden Form“ sei. Weiter führt er darin aus:

„Um nun sicher zu gehen, der Kommunalaufsichtsbehörde die „richtige“ Form der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 vorzulegen, wird der Bürgermeister die Satzung unter Einarbeitung der beiden nicht beanstandeten Änderungsbeschlüsse erneut zur Beschlussfassung vorlegen. Gleichzeitig wird er den Änderungsantrag zur Aufnahme des Zuschusses für den privaten Kunstrasenplatz in Zeesen zur erneuten Beschlussfassung vorlegen, sofern bis dahin nicht die seit Dezember 2019 ausstehende Streitentscheidung der Kommunalaufsicht vorliegt. Sollten die einreichenden Fraktionen an dem Antrag festhalten, wird der Bürgermeister in seiner Funktion als Hauptverwaltungsbeamter erneut eine Beanstandung zu prüfen haben.“

In der SVV-Sitzung vom 30.11./01.12.2020 wird die entsprechende Beschlussvorlage des Bürgermeisters mehrheitlich abgelehnt. Die Diskussion hierzu kann unter folgendem Link nachgehört werden: https://sessionnet.krz.de/koenigs_wusterhausen/bi/getfile.asp?id=96751&type=do

Am 07.12.2020 ist es dann soweit, der Bürgermeister legt der Kommunalaufsicht den richtigen Haushalt zur Prüfung vor. Diese erteilt am 16.12.2020 die Genehmigung. Mit Veröffentlichung der Haushaltssatzung im Amtsblatt am 30.12.2020 ist der Haushalt am vorletzten Tag des Jahres rechtskräftig.