Blockadepolitik: Eine Welle von Beanstandungen

Swen Ennullat stellt in der Geschichte unserer Stadt einen traurigen Rekord auf. So viele Beschlüsse wie er beanstandete kein Bürgermeister zuvor.

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Das Beanstandungsrecht steht einem Bürgermeister gemäß § 55 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg dann zu, wenn der sicher ist, dass Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung (SVV) rechtswidrig sind, also gegen Gesetze verstoßen. Schließlich soll er nicht gezwungen sein, bei seinem Handeln – der Bürgermeister ist nämlich verpflichtet Beschlüsse der SVV umzusetzen – gegen bestehende Gesetze verstoßen zu müssen. Beanstandet der Bürgermeister einen Beschluss der SVV, so ist dieser erst einmal nicht wirksam (die Beanstandung entfaltet eine sog. aufschiebende Wirkung).

Will die SVV trotzdem an ihrer Meinung festhalten, kann sie in ihrer nächsten Sitzung den Beschluss noch einmal fassen. Beanstandet der Bürgermeister diesen zweiten Beschluss innerhalb von 14 Tagen erneut, so tritt wieder eine aufschiebende Wirkung ein und die Kommunalaufsicht als „Schiedsrichter“ muss darüber entscheiden. Bis zu dieser Entscheidung muss der Bürgermeister den Beschluss nicht ausführen und nach einer Zurückweisung einer Beanstandung durch die Kommunalaufsicht wird der Hauptverwaltungsbeamte von einer Haftung freigestellt, sollte später einmal die Rechtswidrigkeit des Beschlusses festgestellt werden. Das „letzte Wort“ hat also die Kommunalaufsicht.

Ennullat jedoch missbraucht sein Beanstandungsrecht, um politisch unliebsame Beschlüsse zu blockieren. Seit seiner Wahl 2017 beanstandete er 34 Beschlüsse, 24 davon auch ein zweites Mal nach erneuter Beschlussfassung der SVV. In allen Fällen, die von der Kommunalaufsicht seitdem entschieden wurden, waren die Beanstandungen fehlerhaft, die Beschlüsse der SVV also rechtmäßig, weshalb Ennullat diese umsetzen müsste. Durch die vielen Beanstandungen hat Ennullat aufgrund der dadurch verursachten aufschiebenden Wirkung die Entwicklung unserer Stadt nachhaltig blockiert. Nachfolgend einige Beispiele:

Blockade einer neuen Grundschule in Senzig

Die ersten beiden Beanstandungen des Bürgermeisters überhaupt erfolgten im Zusammenhang mit dem geplanten Grundschulneubau im Ortsteil Senzig. Hier waren die Stadtverordneten dem vom Bürgermeister in der Sitzung am 04.12.2018 vorgelegten Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur Entwicklung des Grundschulstandortes in der Ringstraße mehrheitlich nicht gefolgt. Vielmehr hatten sie beschlossen, unter Zugrundelegung bestimmter Rahmenbedingungen für den Schulneubau den Bürgermeister zu beauftragen, eine erneute Standortanalyse durchzuführen. Diesen Beschluss und die Ablehnung des Aufstellungsbeschlusses beanstandete der Bürgermeister fristgerecht und führte zur Rechtswidrigkeit u. A. aus, dass bereits ein Standortbeschluss gefasst worden sei und auch keine Standortalternative bestünde. Insbesondere komme der Standort Bullenberg aus Gründen der Wirtschaftlichkeit im Hinblick auf das geltende Haushaltsrecht nicht in Frage.

Die Stadtverordnetenversammlung wiederholte daraufhin ihre mehrheitlichen Entscheidungen in ihrer Sitzung am 11.02.2019. Die Mehrheit ging weiter davon aus, dass ein Schulneubau mit den geforderten Rahmenbedingungen in der Ringstraße nicht möglich sei und deshalb ein anderer Standort gefunden werden müsse. Überdies könne bei Alternativlosigkeit trotz der Lage in einem Landschaftsschutzgebiet die Schule am Bullenberg errichtet werden. Da der Bürgermeister weiter von der Rechtswidrigkeit der Entscheidungen ausging, beanstandete er die Beschlüsse erneut mit Schreiben vom 13.03.2019 gegenüber dem Vorsitzenden der SVV. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald lehnte die Entscheidung zum Beanstandungsverfahren unter Hinweis auf die Nichteinhaltung der dafür vorgeschriebenen Frist ab. Damit ist die aufschiebende Wirkung der Beanstandung entfallen und der Bürgermeister ist zur Umsetzung des Beschlusses zur Standortanalyse verpflichtet.

Diese wurde bisher – nach über 15 Monaten – aber immer noch nicht durchgeführt. Stattdessen hat der Bürgermeister die Kommunalaufsicht des Landkreises verklagt, um trotz verspäteter Beanstandung eine Streitentscheidung über seine Beanstandung zu erwirken. Leider liegt noch keine Entscheidung des Verwaltungsgerichts vor. Ein erneuter Versuch der SVV im Sommer 2020, durch einen Beschluss den Bürgermeister zur Umsetzung des wirksamen Beschlusses zur Standortanalyse zu zwingen, lief ins Leere. Er beanstandete auch diesen Beschluss beide Male und beruft sich nun wieder auf die aufschiebende Wirkung.

Im Ergebnis führt dieses Verhalten dazu, dass es wohl noch länger dauern wird, bis es zum dringend benötigten Neubau der Grundschule in Senzig kommen wird. Dabei spielt auch das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für den Standort Bullenberg – es haben allein über 1.000 Senzigerinnen und Senziger unterschrieben – für den Bürgermeister keine Rolle. Die Schüler*innen der Senziger Grundschule müssen nach seinem Willen weiterhin mit einer viel zu kleinen Schule mit Toilette außerhalb des Schulgebäudes und Unterricht in Containern leben.

Änderung der Sportanlagennutzungssatzung

Die CDU-Fraktion legte im Frühjahr 2020 der SVV einen Vorschlag zur Änderung der Sportanlagennutzungssatzung der Stadt vor, mit der eine Gebührenbefreiung für die Nutzung städtischer Sportanlagen im Rahmen des Kinder- und Jugendsports sowie des Behindertensports erreicht werden sollte. Auch unter Berücksichtigung der von der Verwaltung abgegebenen Stellungnahme wurde der SVV in ihrer Sitzung am 02.05.2020 ein Satzungstext vorgelegt, der mehrheitlich so beschlossen wurde.

Der Bürgermeister beanstandete den Beschluss unter anderem mit der Begründung, dass sich die Stadt den Verzicht auf diese Einnahmen nicht leisten könne. Außerdem sei der Satzungstext zu unbestimmt formuliert und wegen des erforderlichen Nachweises einer Behinderung bestünden datenschutzrechtliche Bedenken. Das sah die Kommunalaufsicht ganz anders und bescheinigte auch der SVV das Recht, im Rahmen ihres Ermessens über die Haushaltsmittel zu verfügen. Schließlich liege die Hoheit über die Verteilung der Finanzmittel der Stadt bei der SVV. Wegen der behaupteten „zu unbestimmten Formulierung“ empfiehlt es sich, den Text selbst einmal zu lesen und sich zu fragen, ob es wirklich nicht zu verstehen war.

Rettungsschirm

Von den am 02.05.2020 durch die SVV gefassten Beschlüssen wurden gleich 10 durch den Bürgermeister beanstandet, was mit Sicherheit einen Negativrekord in ganz Brandenburg darstellt. Einer dieser Beschlüsse war der in der Corona-Krise dringend benötigte Rettungsschirm und ein weiterer die dazugehörige Richtlinie für die Gewährung der Zuschüsse für betroffene Unternehmer und Vereine (von der Verwaltung kam nicht, wie ursprünglich von Ennullat angekündigt, ein eigenes Hilfsangebot). Als die Streitentscheidung der Kommunalaufsicht des Landkreises dazu erging, war die erste Welle der Pandemie lange vorbei.

Erlass von Pachten und Nutzungsgebühren für Sportvereine

Selbst der nach der ersten Stellungnahme der Verwaltung befürwortete Beschluss zum Erlass von Pachtzahlungen durch Sportvereine während der Corona-Krise wurde u. A. mit der Begründung beanstandet, die zeitliche Festlegung auf die „Dauer der Wirkung der Eindämmungsverordnung“ sei zu unbestimmt. Dies überraschte alle Stadtverordneten nach dem einstimmigen Beschluss am 02.05.2020, zumal der Bürgermeister bei seiner Vorlage zum „Erlass der KITA-Beiträge ab dem Monat März 2020 für die Dauer der durch das Land angeordneten Schließzeit“ aber kein Problem in der Bestimmtheit der Regelung sah, obwohl das Land keine „Schließzeit“ bestimmt hatte. Scheinbar ging es dem Hauptverwaltungsbeamten nur darum, möglichst viele Beanstandungen auszusprechen. Natürlich wurde auch in diesem Fall durch die Kommunalaufsicht die Rechtswidrigkeit der Beanstandung festgestellt. Der Beschluss war rechtmäßig und damit auszuführen.

Kostenloses Mittagessen an Kinder aus bedürftigen Familien

Als trauriges Beispiel für die rein subjektiven Erwägungen Ennullats bei den vielen Beanstandungen ist die folgende lapidare Äußerung anzuführen, die der Bürgermeister zur Begründung der Rechtswidrigkeit des ebenfalls am 02.05.2020 gefassten Beschlusses zur Bereitstellung von kostenlosen Mittagessen an Kinder aus bedürftigen Familien während der Corona-Pandemie angab:

„Für die Essensversorgung der Kinder sind die Eltern verantwortlich und können dieser Verantwortung ganz sicher auch gerecht werden. Die finanzielle Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Eltern liegt weder in der Verantwortung noch in der Zuständigkeit der Stadt, also bei der Gesamtheit der Steuerzahler.“

Der Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter hat aber die Beschlüsse neutral zu prüfen. Nur bei Rechtswidrigkeit, also bei einem Verstoß gegen geltendes Recht, muss er einschreiten. Aber nicht, wenn er eine andere Meinung in der Sache vertritt.

Eine Rechtswidrigkeit lag aber offensichtlich nicht vor, da es sich bei diesem Beschluss um einen gleichlautenden Beschluss handelte, der in vielen anderen Gemeinden wie Wildau und Potsdam gefasst wurde und sicherstellen sollte, dass die Kinder während der Krise ein Mittagessen erhalten, die auch sonst aus Mitteln des Bundes ein kostenloses Schulessen erhalten. Der Bund hätte die Kosten getragen, nur die Verteilung an die Kinder hätte durch die Stadt organisiert werden müssen. Überall hat das funktioniert, nur in Königs Wusterhausen nicht, da es Swen Ennullat für einen Gesetzesverstoß hielt. Derselbe Bürgermeister, der trotz entgegenstehender Landesgesetze wider besseren Wissens die Beitragsfreiheit für die Nutzung von Kindertagesstätten plakativ in seinem Wahlkampf versprochen hatte.

Aufgrund des wieder aufgenommenen Kita- und Schulbetriebes im Zeitpunkt der Bearbeitung erteilte die Kommunalaufsicht wegen Erledigung in der Hauptsache keine Streitentscheidung, gab aber einige Hinweise zur Frage der Rechtmäßigkeit der Beanstandung. Sie führte u. A. aus, dass gerade nicht von einer Rechtswidrigkeit des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung auszugehen ist, da dessen Inhalt vielmehr dem Willen des Bundesgesetzgebers entspricht, die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern.

Doch es nützt nichts, Recht zu bekommen, denn am Ende sind die Kinder die Leidtragenden des Fehlverhaltens des Bürgermeisters, die in der Krise kein aus staatlichen Mitteln finanziertes Essen erhalten haben, obwohl sie Anspruch darauf gehabt hätten. Das interessiert ihn einfach nicht.

Weitere Beschlüsse zu Schulen

Den Beschluss der SVV zum Erhalt des Montessori-Campus am Standort in Königs Wusterhausen, um die Bildungsvielfalt in der Stadt zu sichern, hat der Bürgermeister ebenfalls wiederholt beanstandet. Er will damit an der ohne Einbeziehung der SVV ausgesprochenen eigenmächtigen Kündigung des mit dem freien Träger   bestehenden Mietvertrages festhalten. Die Beanstandung der öffentlichen Vorlage erfolgte nichtöffentlich. Eine Streitentscheidung der Kommunalaufsicht liegt bisher noch nicht vor.

Auch die von der SVV beschlossenen Maßnahmen zur dringend erforderlichen Erweiterung der Grundschule Zernsdorf, mit der das zügige Aufstellen von Schulcontainern beauftragt wurde, hat er mit Hinweis auf die Nichtumsetzbarkeit des Beschlusses beanstandet. Dabei ging er von einem deutlich längeren Zeitraum aus, als die Umsetzung des Kita-Neubaus in Zernsdorf eingenommen hat. Auch hier warten alle gespannt auf die Streitentscheidung aus Lübben.

Fazit

Demokratische Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung akzeptiert der Bürgermeister grundsätzlich nicht, wenn er eine andere Meinung vertritt, obwohl er zur Umsetzung dieser Beschlüsse gesetzlich verpflichtet ist. Im Herbst hat er zur Begründung von Beanstandungen zudem angeführt, dies wegen der Freistellung seiner Person von der Haftung bei fehlerhaften Beschlüssen tun zu müssen. Ein deutliches Argument dafür, dass Swen Ennullat dem Amt überhaupt nicht gewachsen ist, da er bei fast jedem Antrag von Fraktionen die Rechtswidrigkeit im Falle eines Beschlusses vermutet. Gerade wenn es um seine Person geht, werden alle gefassten oder abgelehnten Beschlüsse beanstandet, um eine zeitnahe Aufgabenerfüllung durch die Stadtverordnetenversammlung zu verhindern. Als Beispiel sei hier der Beschluss zur Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Begutachtung seines Handelns angeführt. Einfach ehrlich und transparent geht mit Sicherheit anders.

Krönender Höhepunkt ist nun die Beanstandung des Beschlusses zur Einleitung des Bürgerentscheids über die Abwahl des Bürgermeisters Swen Ennullat durch seinen Stellvertreter René Klaus mit der abwegigen Begründung, die Vorsitzende der SVV hätte nicht an der Abstimmung mitwirken dürfen. Dabei ist für die Entscheidung über ein Mitwirkungsverbot die SVV zuständig, die dieses Verbot durch Beschluss in ihrer Sitzung am 08.01.2021 bei nur einer Ja-Stimme verneint hat. Er und seine Stellvertreter versuchen nun mit ihrem Allheilmittel „Beanstandung“ sogar den Bürgerentscheid über seine Abwahl zu verhindern. Die Kommunalaufsicht reagierte umgehend und beanstandete die Beanstandung des Beschlusses, so dass keine aufschiebende Wirkung eintritt und der Bürgerentscheid durchzuführen und von der Stadt als Wahlbehörde vorzubereiten und zu organisieren ist. Gegen die Entscheidung der Kommunalaufsicht will der Bürgermeister nun klagen, da er bei seiner Meinung bleibt, dass der Beschluss beanstandet werden kann. So lange wird er wohl voraussichtlich den Beschluss   zur Durchführung des Bürgerentscheids auch nicht ausführen und den Abstimmungstag bekanntgeben. Durch die Beanstandung des Beschlusses zur Änderung der Plakatierungssatzung versuchen sie außerdem, das Aufhängen von Plakaten in der Stadt zu verhindern, die auf den Bürgerentscheid über die Abwahl des Bürgermeisters aufmerksam machen sollen.

Das hat alles nichts mehr mit Demokratie zu tun. Das kann nicht mehr so weitergehen. Deshalb sagen wir:

Ja zu KW! Ja zur Abwahl!

Eine Auflistung aller bisherigen Beanstandungen ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung.

Auflistung der bisher beanstandeten Beschlüsse

Stand: 24.01.2021

  1. Grundsatzbeschluss Grundschulneubau in Senzig: Definition der Planungsziele und weiteren Ortsentwicklung
    Vorlage: 10-18-235 – beide Beschlüsse der SVV beanstandet
  2. Ablehnung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan der Innenentwicklung 02/18 „Grundschule Senzig“ im OT Senzig
    Vorlage: 61-18-154 – beide Beschlüsse der SVV beanstandet
  3. Bezahlbaren Wohnungsbau sofort beginnen
    Vorlage: 10-17-132 – kein erneuter Beschluss durch die SVV
  4. Bau eines Fußball-Kunstrasenplatzes – prioritäre Umsetzung
    Vorlage: 10-19-057 – kein erneuter Beschluss durch die SVV
  5. Haus des Sports – Standortuntersuchung und Konzeption
    Vorlage: 10-19-058 – kein erneuter Beschluss durch die SVV
  6. Haus der Jugend – Standortuntersuchung und Konzeption
    Vorlage: 10-19-059 – kein erneuter Beschluss durch die SVV
  7. Änderungsantrag zum Haushalt 2020 über Zuschuss für FSV Eintracht KW zum Bau eines Kunstrasenplatzes
    beide Änderungsbeschlüsse durch die SVV wurden beanstandet
  8. Rücknahme der Klage gegen die Kreisumlage
    Vorlage: 10-19-227 – beide Beschlüsse der SVV beanstandet
  9. Zweite Änderungssatzung der Sportanlagen-Nutzungssatzung – SPANS – der Stadt Königs Wusterhausen
    Vorlage: 10-20-028 – beide Beschlüsse der SVV beanstandet
  10. Audioaufzeichnung vollständig veröffentlichen – Transparenz wiederherstellen
    Vorlage: 10-20-044 – beide Beschlüsse der SVV beanstandet
  11. Rettungsschirm für Königs Wusterhausen
    Vorlage: 10-20-063 – beide Beschlüsse der SVV beanstandet
  12. Richtlinie „Rettungsschirm Corona – KW solidarisch“
    Vorlage: 10-20-064 – beide Beschlüsse der SVV beanstandet
  13. Rücknahme der Klage(n) wegen nicht erfolgter Streitentscheidung über die Beanstandung des Änderungsantrages zum Haushalt 2020 und wegen Nichtgenehmigung des Haushaltes 2020 durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme- Spreewald
    Vorlage: 10-20-082 – beide Beschlüsse der SVV beanstandet
  14. Zweite Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen
    Vorlage: 10-20-086 – beide Beschlüsse der SVV beanstandet
  15. Ablehnung des vom Bürgermeister vorgelegten Beschlusses zu einem Verstoß gegen die Offenbarungspflicht und Festsetzung eines Ordnungsgeldes- nichtöffentlich
    Vorlage: 10-20-062 – keine erneute Beanstandung der zweiten Ablehnung des Beschlusses
  16. Bearbeitung einer Beschwerde nach Landesbeamtengesetz Brandenburg – nichtöffentlich
    Vorlage: 10-20-075 – beide Beschlüsse der SVV beanstandet
  17. Erlass von Pachten und Nutzungsgebühren für Sportvereine
    Vorlage: 10-20-065 – beide Beschlüsse der SVV beanstandet
  18. Kostenloses Mittagessen an Kinder aus bedürftigen Familien
    Vorlage: 10-20-091 – beide Beschlüsse der SVV beanstandet
  19. Aussprache und Maßnahmen zum dienstlichen Verhalten des Bürgermeisters – Aussprache eines Dienstgeschäftsführungsverbots- Nichtöffentlich
    Vorlage: ohne Nummer
    – beide Beschlüsse der SVV beanstandet
  20. Begutachtung des Handelns und des Verhaltens des Bürgermeisters der Stadt Königs Wusterhausen durch einen Rechtsanwalt- nichtöffentlich
    Vorlage: 10-20-083
    – beide Beschlüsse der SVV beanstandet
  21. Beauftragung eines rechtlichen Beistandes für die Stadtverordnetenversammlung – nichtöffentlich
    Vorlage: ohne Nummer
    – beide Beschlüsse der SVV beanstandet
  22. Beauftragung eines rechtlichen Beistandes für die Stadtverordnetenversammlung – nichtöffentlich
    Vorlage: ohne Nummer
    – beide Beschlüsse der SVV beanstandet
  23. Bestellung eines Bevollmächtigten zur Vertretung der Stadtverordnetenversammlung in einem beamtenrechtlichen Rechtsstreit (Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Vorverfahren und Klageverfahren einschl. möglicher Rechtsmittelverfahren) – nichtöffentlich
    Vorlage: 10-20-141
    – beide Beschlüsse der SVV beanstandet
  24. Kommunale Einbindung des Mehrgenerationenhauses Königs Wusterhausen und zweckgebundene Kofinanzierung in das MGHProgramm bis 2028
    Vorlage: 10-20-139 – kein erneuter Beschluss durch die SVV
  25. Dritte Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen
    Vorlage: 10-20-046 – beide Beschlüsse der SVV beanstandet
  26. Umsetzung des Beschlusses 10-18-235 „Grundsatzbeschluss Grundschulneubau in Senzig: Definition der Planungsziele und weitere Ortsentwicklung“
    Vorlage: 10-20-137 – beide Beschlüsse der SVV beanstandet
  27. Handlungsfähigkeit der Stadt sichern – Haushaltssatzung 2020 unter Einarbeitung aller Änderungsanträge im Zahlenwerk einreichen
    Vorlage: 10-20-138 – beide Beschlüsse der SVV beanstandet
  28. Bildungsvielfalt in Königs Wusterhausen sichern – Montessori-Campus am Standort erhalten
    Vorlage: 10-20-230 – beide Beschlüsse der SVV beanstandet
  29. Änderung der Geschäftsordnung – §§ 5 und 6 –
    Vorlage: 10-20-212 – keine erneute Beanstandung des zweiten Beschlusses der SVV
  30. Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt zu den Auswirkungen der Corona-Krise und einem möglichen Stellenabbau
    Vorlage: 10-20-237 – beide Beschlüsse der SVV beanstandet
  31. Beauftragung zum Abschluss von Erbbaurechtsverträgen in Königs Wusterhausen – nichtöffentlich
    Vorlage: 10-20-231 – beide Beschlüsse der SVV beanstandet
  32. Maßnahmen zur Erweiterung der Grundschule Zernsdorf (Schulcontainer)
    Vorlage: 10-20-253 – beide Beschlüsse der SVV beanstandet
  33. Einleitung eines Bürgerentscheides über die Abwahl des Bürgermeisters der Stadt Königs Wusterhausen
    Vorlage: 10-20-295
  34. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Königs Wusterhausen über die Durchführung von Veranstaltungs- und Wahlwerbung (Plakatierungssatzung)
    Vorlage: 10-20-300